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www.pflanzenoelbhkw.eu
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VERKAUFS- LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen
der M+P Energietechnik Mandel GmbH)
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen d.h. auch für alle
folgenden Geschäfte, gelten ausschließlich
nachstehenden Verkaufs – Liefer – und
Zahlungsbedingungen, ohne dass
es insoweit einer besonderen
zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
Die folgenden Verkaufs – Liefer – und
Zahlungsbedingungen gelten mit
Eingehung der Geschäftsverbindung, spätestens mit der Auslieferung der Ware als
angenommen . Einkaufsbedingungen der Käufer
haben keine Geltung , auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich wieder sprechen.
1. Angebote/ Aufträge
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich . Aufträge sind
für uns erst bindend , wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind . Nebenabreden müssen ebenfalls
schriftlich bestätigt werden
, um wirksam zu sein . Schriftliche oder mündliche Erklärungen und Zusicherungen von Vertretern oder
Angestellten sind für uns
nicht bindend , solange sie nicht
von uns schriftlicht bestätigt worden sind . Widersprüche gegen unsere Auftragsbestätigungen gelten nur , wenn
sie schriftlich innerhalb 2 Tagen nach Erhalt eingereicht werden .
1 a)Für Fehler , die sich aus den vom Käufer
eingereichten Unterlagen (z . B . Zeichnungen , Muster oder ungenaue Angaben)
ergeben , sowie für
mündlich übermittelte Angaben ,
haften wir nicht . Jede nachträglich durch den Käufer veranlasste Änderung der Konstruktion , masslicher Art oder
in der Ausstattung , wird auf der Basis
der entstandenen Kosten berechnet . Diese
Änderungen haben in jedem Fall eine
Verschiebung des Liefertermins zur Folge.
2. Preise
Sofern in unseren Angeboten oder Preislisten keine
andere Preisstellung erfolgt , verstehen sich die abgegebenen Preis in Euro frei Haus , einschl
.
Verpackung zuzügl
, gesetzl . MWST. innerhalb deutscher Grenze . Evtl..
anfallendes Roll –und Lagergeld oder ähnliche Kosten sind vom Käufer zu tragen
. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials
erfolgt durch den Käufer. Im Falle von Expressgut – oder Postversand auf
Veranlassung des Käufers werden die Zusatzkosten gesondert in Rechnung gestellt
, Lieferung ins Ausland frei deutsche Grenze unverzollt und unversteuert .
Ersatzteillieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk per Nachnahme
. Aufträge , für die feste
Preise nicht ausdrücklich
vereinbart sind , werden zu
unseren am Tage der Rechnungsstellung geltenden Preisen berechnet . Bei zwischenzeitlichen eingetretenen Lohn – oder Materialpreis – Erhöhungen bzw. Änderung
des Mehrwert – Prozentsatzen werden die am Tage der Rechnungsstellung gültigen
Sätze zugrunde gelegt.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen
, soweit nicht anderes vereinbart
, sind zahlbar 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Nach Ablauf von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum befindet sich
der Käufer ohne weitere Fristsetzung in
Verzug. Nach Ablauf des Zahlungsziels
ist der Verkäufer berechtigt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten .
Während des Verzuges sind wir berechtigt , Zinsen in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Lombardsatz der Deutschen Bundesbank vom Tage der Fälligkeit an zu
berechnen . Wir sind nicht verpflichtet , Wechsel
anzunehmen . Für den Fall der Annahme gehen Diskont und alle sonstigen Spesen
zu Lasten des Käufers . Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung des Wechsels
als geleistet und ist nicht Skontofähig . Nur von uns
schriftlich anerkannte
Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen
. Auch Mängelrügen jeder Art entbinden ihn nicht von der fristgerechten Begleichung der Rechnung . Einbehalte sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers möglich . Ergeben sich nach Kaufabschluss vor Lieferung berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers , so können wir auch vom Käufer im Rahmen des
Auftragwertes ausreichende Sicherheiten verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten . Bei Zahlungsverzug , bei
Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses über
das Vermögen des Käufers können wir , ohne vom Vertrag zurückzutreten ,
Rückgabe der Sache verlangen , wobei die Kosten des Rücktransportes vom Käufer
zu tragen sind . Die Berechnung eines höheren Verzugsschadens – etwa dadurch , dass wir Kredite
bei Geldinstituten zu höheren Kosten in Anspruch genommen haben – bleibt
vorbehalten . Abzüge , die nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind ,
werden nicht anerkannt . Nichteinhaltung
unserer Zahlungsbedingungen
entbinden uns von jeder weiteren
Vertragspflicht aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen .
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den
nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher , auch künftiger
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehenden Forderungen aus der
Lieferung von zu unserem
Vertriebsprogramm
gehörenden Artikel oder Erbringung von Leistungen unser Eigentum . Wir sind berechtigt , die in unserem Eigentum stehende
Vorbehaltsware jederzeit an
der Stelle , wo sie sich befindet, zu besichtigen . Machen wir unseren
Herausgabeanspruch geltend , so gestattet uns hiermit der Käufer unwiderruflich , die in unserem Eigentum stehenden Waren , gleich ob sie
bearbeitet oder unbearbeitet sind , an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den
Ort zu betreten , an dem sich die Waren befinden . Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltens durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag
. Wir behalten uns das Eigentum gem . § 445
BGB an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor , bis der Käufer sämtliche
Forderungen aus der Geschäftsverbindung
, insbesondere auch einem etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat , Pfändungen
seitens anderer Gläubiger sind uns Unverzüglich mitzuteilen . Der Käufer darf
die vom Eigentumsvorbehalt noch betroffene Ware nicht mehr im
Geschäftsbetrieb weiter
veräußern bzw
. weiterverarbeiten ; er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als
Sicherheit übereignen . Der Käufer hat
dafür Sorge zutragen, dass die Ware
nicht in ihrem Wert bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen gemindert wird. Die Ware ist durch den Käufer
gegen Schäden durch höhere Gewalt oder Elementarschäden zu versichern. Wird
unsere Vorbehaltsware zu neuen beweglichen Sachen verarbeitet oder mit uns nicht
gehörenden Sachen vermischt oder
verbunden , so geschieht das in unserem , uns im übrigen aber nicht verpflichtenden Auftrag ;diese Sache treten somit in unser
Eigentum , evtl . Miteigentum nach §947,948 BGB und
werden vom Käufer für uns verwahrt. Bei Weiterveräußerung bzw
. Weiterverarbeitung (z .B. Einbau in Immobilien) unseres Eigentums tritt der Käufer in Höhe desjenigen
Betrages , mit dem unsere hiermit verwandte Vorbehaltsware vom Käufer
in Rechnung gestellt war oder in Sammelrechnungen kalkuliert ist , mit dem Rang
vor dem Rest schon jetzt an uns ab. Der
Käufer ist verpflichtet , auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner
sowie die oben bezeichneten Beträge an uns anzugeben und die Abtretung
anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt , den Schuldner n die Abtretung auch selbst anzuzeigen . Der
Käufer ermächtigt den Verkäufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung
der abgetretenen Forderungen . Der
Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keine Gebrauch machen
solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritte
nachkommt . Die Veräußerungsermächtigung erlischt ohne dass es eines ausdrücklichen
Widerrufs bedarf – wenn nicht binnen 10 Tagen nach Ablauf des Zahlungsziels ist
. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterlieferung (Kauf, Werksvertrag –
insbesondere Bauvertrag -, Werklieferungsvertrag oder sonstiger Rechtsgrund)
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten nach Maßgabe des
folgenden Absatzes an uns abgetreten ,
und zwar gleich , ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung bzw
. Verbindung oder Vermischung geliefert
wird und ob sie allein oder zusammen mit
anderen Gegenständen , ob sie an einen Abnehmer auf einmal oder
nur in Teilpartien oder ob sie an mehrere Abnehmer geliefert wird .
5. Lieferzeit
Die von uns angegebenen
Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Sie beginnen nicht vor
Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Bei Lieferverzug ist der
Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb der Nachfrist Lieferung erfolgt ist,
entfallen für den Käufer sämtliche Rechte aus dem Verzug.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Ist ein Liefertermin
vereinbart und wird dieser vom Käufer hinausgeschoben, so haben wir das Recht,
Bezahlung des Betrages der bereits festgestellten Leistung bzw. der
bereitgestellten Ware zu verlangen.
6. Leistungsvorbehalt
Wenn wir an der Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch den Eintritt für uns nicht vorhersehbaren
Umstände ( z.B. höhere Gewalt, Ausnahmezustand, Anordnungen von hoher Hand,
Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen aller Art,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- oder Baustoffe)- mögen sie
unser Werk oder unsere Unterlieferanten betreffen – gehindert sind und wenn
dadurch die Lieferung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung
frei. Wird die Lieferung nicht unmöglich, so verlängert sich bei Vorliegen
eines der oben angegebenen Umstände die Lieferfrist im angemessenen Umfang.
Falls dem Käufer die erfüllungshindernden Umstände
nicht bekannt sind, dürfen wir uns auf diese Umstände nur berufen, wenn der
Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
7. Warenrücknahme
Bei Freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus behalten wir uns weitere Abschläge für Wertminderung vor. Grundsätzlich nehmen wir keine Waren zurück, die für Kunden speziell angefertigt oder beschafft wurden.
8. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
ist. Der Versand erfolgt je nach Vereinbarung bzw. gemäß Auftragsbestätigung
und Preisliste frei Haus oder ab Werk. Mit der Übergabe an eine Spedition oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr- auch
bei Franko-, Fob- oder CiF-Geschäften-
auf den Käufer über. Die Wahl der Beförderung bleibt uns vorbehalten.
Lademittel (Transportpaletten
od. ähnl.) verwenden wir auf Gefahr des Käufers, ohne
eine Leihgebühr dafür zu erheben; der Käufer verpflichtet sich, diese kostenlos
zu überlassene Lademittel auf Gefahr und Kosten des Käufers zurückzusenden. Für
Fehlfrachten haften wir nicht. Wird über versandfertig gemeldete Ware nicht
umgehend verfügt, oder kann der Versand durch unverschuldete Umstände nicht erfolgen,
tragen wir keine Verantwortung für evtl. Beschädigungen. Der Käufer hat alle
durch den verspäteten Versand entstehenden Haupt- und Nebenkosten zu
tragen. Für evtl. Transportschäden ist
die Liefer –Kontrollvorschrift, die jeder Lieferung
beiliegt, zwingend maßgebend.
9. Verpackung
Alle Preise gelten
einschließlich Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt die
Lieferung auf Transportgestellen, so
müssen diese kostenfrei an uns zurückgeliefert werden. Die Entsorgung des
Verpackungsmaterials erfolgt durch den Käufer.
10. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und Leistungen unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb von 4 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Die Lieferung darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht weiterverarbeitet bzw. benutzt oder eingebaut werden. Es muss uns Gelegenheit zu Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Weisen wir die Mängelrüge als unbegründet zurück, so verjährt der Gewährleistungsanspruch in 3 Monaten nach schriftlicher Zurückweisung, spätestens jedoch in der gesetzlichen Frist. Die Mängelrüge ist nichtig, wenn ohne unsere Zustimmung an den beanstandeten Lieferungen oder Leistungen Veränderungen durch Dritte vorgenommen wurden oder nicht fachgemäß behandelt, bearbeitet oder montiert worden ist. Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und von uns anerkannt, erfolgt kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile, die zur Komplettierung unserer Lieferungen oder Leistungen verwendet werden, gelten Ersatzansprüche nur in dem Umfang, wo solche von den betreffenden Verkäufer aufgrund ihrer Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Für Pflanzenöl betriebene Motoren übernehmen wir keine Haftung ( Garantien, Gewährleistungen ) , es sei denn, der Hersteller gibt seine Motoren für Pflanzenöl frei. Zugelassene Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche
( außer Motoren, die mit
Pflanzenöl betrieben werden ) nur bei ordnungsgemäßer Wartung.
Gewährleistungen und Garantie sobald diese rechtlich greifen, nur in Verbindung der regelmäßigen Wartungen, die durch die M+P Energietechnik Mandel GmbH durchgeführt werden müssen.
Die Garantie und Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Kaufvertrag für gewerbliche Kunden, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
11. Haftungsausschluss
Soweit unsere Haftung nicht in Ziffer 8 und Ziffer 10 anderweitig geregelt ist, besteht unsererseits keine Haftung. Wir haften insbesondere nicht aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsanbahnungen oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden eines Erfüllungsgehilfen (auch nicht bei dessen vorsätzlichen Handeln).
12. Teilunwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind gemeinsam ergänzende Bestimmungen zu
vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer ( Auftraggeber ) und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen für bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Es gelten ausdrücklich für private – oder gewerbliche Käufer unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und sind immer fester Vertragsbestandteil. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss durch den Kunden , Käufer, Auftraggeber
als anerkannt .
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist für beide Teile 98590 Zillbach Gerichtsstand Meiningen. Dies gilt auch für nicht kaufmännischeVertragspartner
( Privatpersonen ); Wechsel- und Scheckzahlungen auch dann , wenn die Wechsel auf einen anderen Ort zahlbar
gestellt sind. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder
mit diesem Vertrag zusammenhängenden Rechte und Pflichten, auch für Scheck- und
Wechselverpflichtungen ist für beide Teile 98590 Zillbach. Wir sind aber auch
berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15. Datenschutz
Gemäß § 26, Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir alle im Zusammenhang
mit dem Auftrag des Käufers stehenden Daten gespeichert haben und
mit der Schufa-Datenbank und Hermes abgleichen.
16. Hilfs- Mess- und Prüfgeräte sowie
Fernwartungsgeräte
Diese Geräte bleiben Eigentum
der M+P Energietechnik Mandel GmbH, wenn nicht anders vereinbart.
Das Zugangsrecht zu diesen
Geräten ist ohne Umstände immer zu gewährleisten.
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